Neue Coronaschutzverordnung ab 01.10.2021
Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen an. Danach gilt ab dem 1. Oktober 2021 unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristigen Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter.
Die aktuellen Regelungen, Ge- und Verbote können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.
Weitere Beiträge
Donnerstag, 30. Oktober 2025 - 12:17
Donnerstag, 30. Oktober 2025 - 10:55
Dienstag, 28. Oktober 2025 - 13:00
Erstellt am
Samstag, 2. Oktober 2021 - 13:51
Autor*in