Neue Coronaschutzverordnung ab 01.10.2021
Die Landesregierung passt die Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen an. Danach gilt ab dem 1. Oktober 2021 unter anderem der Verzicht der Maskenpflicht im Freien, die Möglichkeit, einen PCR-Test durch kurzfristigen Schnelltests zu ersetzten sowie Erleichterungen für Gastronomen und Veranstalter.
Die aktuellen Regelungen, Ge- und Verbote können Sie der beigefügten Anlage entnehmen.
Weitere Beiträge
Dienstag, 25. August 2026 - 10:25
Donnerstag, 20. August 2026 - 15:46
Donnerstag, 20. August 2026 - 15:34
Erstellt am
Samstag, 2. Oktober 2021 - 13:51
Autor*in